Besteuerung der Nutzniessung und Eigenmietwert – Wer zahlt was bei Nutzniessung oder Wohnrecht?

Besteuerung der Nutzniessung

Einführung in die Besteuerung der Nutzniessung

Die Besteuerung der Nutzniessung ist in der Schweiz ein komplexes Thema, das oft Fragen aufwirft. Ist eine Immobilie Gegenstand einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts, kann die Verteilung der Steuerlasten variieren. Sie kann sich nämlich zwischen Rentengläubiger und Rentenschuldner unterscheiden. Dieser Artikel soll die steuerlichen Folgen der Besteuerung der Nutzniessung und des Eigenmietwerts klären. So hilft er Verkäufern und Käufern, ihre Pflichten besser zu verstehen. Einerseits kann der Berechtigte bestimmte Steuern schulden. Andererseits kann der Nackteigentümer für andere Lasten verantwortlich sein. Deshalb ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten zu kennen, um Konflikte zu vermeiden. Kurz: Das Verständnis der steuerlichen Pflichten ist für eine entspannte Verwaltung der Immobilie mit Nutzniessung unerlässlich.

Was ist die Besteuerung des Eigenmietwerts?

Die Besteuerung des Eigenmietwerts bezieht sich auf das geschätzte Einkommen, das ein Eigentümer durch die Vermietung seiner Immobilie erzielen könnte. In der Schweiz wird dieser Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen des Eigentümers hinzugerechnet – auch dann, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt. Dieses System soll die Steuerlast zwischen Eigentümern und Mietern ausgleichen. So werden Eigentümer auf ein potenzielles Einkommen besteuert, unabhängig davon, ob sie es tatsächlich erzielen. Einerseits ermöglicht dies eine gerechte Besteuerung. Andererseits werden Mieter steuerlich nicht benachteiligt. Letztlich soll dieser Mechanismus Steuergerechtigkeit zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern schaffen.

Wie wird der Eigenmietwert berechnet?

Die Berechnung des Eigenmietwerts beruht auf mehreren Kriterien. Zunächst wird die Lage der Immobilie berücksichtigt. Danach fliessen auch ihre Grösse, ihr Zustand und ihr Marktwert in die Berechnung ein. Ausserdem schätzen die Steuerbehörden den Eigenmietwert durch einen Vergleich mit ähnlichen Immobilien in derselben Region. Dieser Betrag wird anschliessend zu den übrigen Einkünften des Eigentümers hinzugerechnet. So lässt sich das steuerbare Einkommen bestimmen.

Besteuerung der Nutzniessung – die wichtigsten Unterschiede zwischen Nutzniessung und Wohnrecht

Die Nutzniessung und das Wohnrecht sind zwei Arten von dinglichen Rechten. Sie verleihen einer Person das Recht, eine Immobilie zu nutzen, die einer anderen Person gehört. Der Nutzniesser bzw. der Wohnberechtigte profitiert von diesem Recht. Der Nackteigentümer seinerseits bleibt Eigentümer der Immobilie.

Die Nutzniessung erlaubt es, die Immobilie zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieteinnahmen, zu beziehen. Das Wohnrecht hingegen erlaubt nur die Nutzung der Immobilie, ohne Mieteinnahmen zu beziehen. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Bestimmung der steuerlichen Verantwortlichkeiten. Sie hilft zu klären, wer welche Steuern bezahlt. Kurz: Diese Unterschiede beeinflussen die steuerlichen Pflichten der Parteien.

Die steuerlichen Unterschiede zwischen Nutzniessung und Wohnrecht

Besteuerung der Nutzniessung

Besteuerung der Nutzniessung bei einer Leibrente

Bei einer Leibrente muss der Rentengläubiger den steuerbaren Anteil der erhaltenen Rente in seinem steuerbaren Einkommen angeben. Der Rentenschuldner seinerseits kann denselben Anteil der gezahlten Rente von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Seit dem 1. Januar 2025 werden Verpfründungsverträge auf Grundlage des Ertragsanteils besteuert bzw. abgezogen. Dieser wird anhand der annualisierten Rendite zehnjähriger Bundesobligationen zuzüglich 0,5 Prozentpunkten berechnet. Die neuen Steuerbestimmungen sind somit ein Vorteil für den Rentengläubiger und ein Nachteil für den Rentenschuldner.

Vermögenssteuer auf der Immobilie

Bei einer Nutzniessung trägt die Vermögenssteuer der Rentengläubiger. Bei einem Wohnrecht trägt diese Steuer in der Regel der Rentenschuldner. Fehlt jedoch eine kantonale Regelung, kann die Vermögenssteuer auch vom Rentengläubiger zu tragen sein. Das Urteil der Chambre administrative de la Cour de justice (Genf) vom 30. Oktober 2018 (ATA/1161/2018) legt diesen Fall ausführlich dar.

Besteuerung der Nutzniessung im Zusammenhang mit dem Eigenmietwert

Ob die Immobilie mit einer Nutzniessung oder einem Wohnrecht belastet ist: Die Steuer auf dem Eigenmietwert trägt der Rentengläubiger. Ihr Anteil wird jedoch im Verhältnis zur Fläche bestimmt, die mit der Nutzniessung oder dem Wohnrecht belastet ist.

Liegenschaftssteuer

Bei einer Nutzniessung trägt der Rentengläubiger die Liegenschaftssteuer. Bei einem Wohnrecht hingegen obliegt sie dem Rentenschuldner.

Was ändert sich bei der Besteuerung nach dem Verkauf meiner Immobilie mit Nutzniessung?

Nach dem Verkauf Ihrer Immobilie mit Nutzniessung ergeben sich mehrere steuerliche Änderungen. Bei einer Leibrente werden Sie zunächst auf den steuerbaren Anteil der erhaltenen Rente besteuert. Seit dem 1. Januar 2025 wird nur noch der Ertragsanteil Ihrer Rente besteuert. Was die Vermögenssteuer auf Ihrer Immobilie betrifft: Sind Sie Nutzniesser, bleibt diese Steuer unverändert.

Sind Sie hingegen Wohnberechtigter, bezahlen Sie grundsätzlich keine Vermögenssteuer mehr auf Ihrem Immobilienvermögen. Die Steuer auf dem Eigenmietwert tragen Sie jedoch weiterhin – ob als Nutzniesser oder als Wohnberechtigter –, allerdings nur im Verhältnis zur Fläche, die mit der Dienstbarkeit belastet ist.

Besteuerung der Nutzniessung – profitieren Sie von unseren Dienstleistungen für den Verkauf Ihrer Immobilie mit Nutzniessung

Bei Wivia steht Ihnen unser Fachwissen zur Verfügung, um den Verkauf Ihrer Immobilie mit Nutzniessung zu optimieren. Zudem bieten wir Ihnen eine persönliche Steuer- und Rechtsberatung. Mit über zehn Jahren Erfahrung begleitet Sie unser Team durch den gesamten Prozess. Wir bieten eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie und eine massgeschneiderte Begleitung.

Dank unseres Pauschal-Honorarmodells, das sich deutlich von den üblichen Maklergebühren abhebt, sparen Sie erheblich. Zudem verfügen wir über ein Netzwerk privater und institutioneller Investoren. Das garantiert einen raschen und vorteilhaften Verkauf. Kurz: Wivia bietet Ihnen einen umfassenden und kostengünstigen Service für den Verkauf Ihrer Immobilie mit Nutzniessung.

Eine umfassende und persönliche Begleitung

Wivia setzt sich dafür ein, den Verkauf mit Nutzniessung verständlich und sicher zu gestalten. Unsere Transparenz und unser Qualitätsanspruch garantieren Ihnen einen erstklassigen Service. Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass zu planen und berücksichtigen dabei die steuerlichen und rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Kantone. Unsere Experten beantworten gerne all Ihre Fragen und begleiten Sie bei jedem Schritt – von der ersten Bewertung bis zum Abschluss des Verkaufs.

Suchen

Inhaltsverzeichnis

Möchten Sie Ihre Immobilie mit Nutzniessung verkaufen?

Profitieren Sie jetzt von unseren Dienstleistungen …

Nutzniessung in der Schweiz

Ihren Kauf finanzieren!

Profitieren Sie von einer flexiblen, speziell auf Nutzniessung zugeschnittenen Finanzierungslösung. Stellen Sie Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich und erhalten Sie innert 48 Stunden ein persönliches Angebot.

Finanzierung mit Nutzniessung

Ihren Kauf finanzieren!

Profitieren Sie von einer flexiblen, speziell auf Nutzniessung zugeschnittenen Finanzierungslösung. Stellen Sie Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich und erhalten Sie innert 48 Stunden ein persönliches Angebot.

Nutzniessung
1
Art der Immobilie
2
Kontaktdaten
3
Anfrage senden

Welche Art von Immobilie möchten Sie mit Nutzniessung verkaufen?

Wie lauten Ihre Kontaktdaten?

Senden Sie uns Ihre Anfrage!